AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Torben Kretschmer (Stand: 07.07.2025)
1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Torben Kretschmer im Auftrag seiner Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages mit Kunden von Torben Kretschmer.
1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Torben Kretschmer schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden seitens Torben Kretschmer nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
1.3. Der konkrete Umfang eines Auftrages, der von Torben Kretschmer für einen Kunden erbracht wird, wird mit Einzelaufträgen (z.B. bestätigter Kostenvoranschlag) abgerufen. Diese AGB gelten ergänzend zu solchen Aufträgen. Bei Differenzen zwischen diesen AGB und einem Auftrag gilt der Inhalt des jeweiligen Auftrages.
1.4. Torben Kretschmer erbringt seine Leistungen im Rahmen eines konkreten Auftrages auf Basis von Briefings, die vom Kunden an Torben Kretschmer übergeben und erläutert werden. Das Briefing stellt für Torben Kretschmer die verbindliche Arbeitsgrundlage dar. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Beschlussbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
2. Zusammenarbeit
2.1. Torben Kretschmer übergibt innerhalb von drei Werktagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Beschlussberichte. Diese sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird. In Eilfällen wird eine kürzere Frist vereinbart.
2.2. Erteilt Torben Kretschmer für den Kunden Aufträge an Dritte, erfolgt dies im Auftrag und Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Bezahlung des Dritten erfolgt direkt durch den Kunden und nicht durch Torben Kretschmer.
2.3. Arbeitsunterlagen sowie alle im Zusammenhang mit einem Auftrag zugänglich werdenden Informationen über die jeweils andere Partei sind streng vertraulich zu behandeln, es sei denn die betreffenden Informationen sind nachweislich allgemein bekannt oder werden ohne Verschulden der anderen Parteien allgemein bekannt oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt oder sind bei der anderen Partei bereits vorhanden sind. Die Geheimhaltungspflicht endet spätestens fünf Jahre nach Auftragsabschluss.
3. Mitwirkungsleistungen
3.1. Der Kunde wird Torben Kretschmer auf Anfrage alle benötigten für die Ausführung des jeweiligen Auftrages notwendigen Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen, Produktinformationen sowie sonstige für die Leistung von Torben Kretschmer notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Torben Kretschmer darf sich auf die Richtigkeit dieser Informationen verlassen.
3.2. Der Kunde wird Torben Kretschmer rechtzeitig in Form von Briefings über geplante Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Budgets sowie über Änderungen informieren.
3.3. Weisungen an Torben Kretschmer werden schriftlich erteilt.
3.4. Der Kunde wird seine Weisungen und Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von Torben Kretschmer nicht beeinträchtigt wird und Torben Kretschmer in der Lage ist, Folgearbeiten pünktlich und ohne Mehrkosten und Qualitätseinbußen zu erbringen. Mehrkosten und Zeitverschiebungen aufgrund verspäteter Freigaben trägt der Kunde.
4. Vergütung
4.1. Der vereinbarte Auftragspreis ist verbindlich und beinhaltet nur Eigenleistungen von Torben Kretschmer. Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen ist für den Mehraufwand von Torben Kretschmer eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Für Mehraufwand, der eine Nachvergütung von 10 % des Auftragswertes übersteigt, wird Torben Kretschmer jedoch vor Ausführung einen Kostenvoranschlag zur Freigabe vorlegen.
4.2. Nebenkosten (z.B. außergewöhnliche Kopier- und Versandkosten) und etwaige Fremdleistungen werden dem Kunden ohne Aufschlag weiterberechnet. Angemessene und übliche Reisekosten, die Torben Kretschmer im Rahmen der Erfüllung des Auftrages entstehen, trägt der Kunde.
4.3. Steuern, Abgaben an Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GEMA etc.), nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Künstlersozialversicherungsabgaben trägt der Kunde, auch wenn diese nachträglich erhoben werden.
4.4. Für alle Rechnungen von Torben Kretschmer besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungserhalt. Skonti werden nicht gewährt.
5. Nutzungsrechte
5.1. Bestehen an den im Rahmen eines Auftrages erbrachten Leistungen Urheberrechte oder sonstige Rechtspositionen, so richtet sich der Umfang der von Torben Kretschmer auf den Kunden zu übertragenden Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen nach der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall und im Übrigen nach den Vorgaben von § 31 Absatz 5 UrhG.
5.2. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht zur Ausführung freigegebene Entwürfe verbleiben bei Torben Kretschmer. Nutzungsrechte gehen erst nach Ausgleich aller auf die jeweilige Leistung entfallenden finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Torben Kretschmer vollständig auf diesen über und dürfen bis zur vollständigen Bezahlung nur widerruflich genutzt werden.
5.3. Für Konzepte, Ideen und Methoden, die nicht dem Schutz des UrhG unterliegen, gilt das unter Ziffer 5.2 Stehende entsprechend. D.h. auch diese Leistungen von Torben Kretschmer dürfen vom Kunden nur nach Beauftragung und Vergütung von Torben Kretschmer benutzt werden und gelten ebenfalls als geschützte Leistungen i.S.d. UrhG.
5.4. Die Weiterübertragung oder Sublizenzierung der an den Kunden von Torben Kretschmer übertragenen Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Torben Kretschmer.
5.5. Urhebernutzungs- und Leistungsschutzrechte an Fremdleistungen werden nach Vorgaben des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung erworben. Torben Kretschmer wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffenen Materials dem Kunden Kenntnis geben und eine Genehmigung einholen bzw. nach Weisung des Kunden handeln.
5.6. Torben Kretschmer ist es gestattet, seine Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, sofern dadurch keine Geheimhaltungsinteressen des Kunden berührt werden.
6. Haftung
6.1. Die Haftung von Torben Kretschmer für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) sowie der Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben.
6.2. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit von Torben Kretschmer beschränkt sich auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens und ist auf das dreifache Honorar aus dem jeweiligen Auftrag beschränkt. Torben Kretschmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.
6.3. Torben Kretschmer verpflichtet sich, die Torben Kretschmer übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze eines Kommunikationsberaters auszuführen. Mit dieser Sorgfaltspflicht steht Torben Kretschmer dafür ein, dass die von Torben Kretschmer empfohlenen Maßnahmen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, sofern kein anderslautender Hinweis erfolgt ist; im Übrigen liegt die rechtliche Haftung für eine rechtliche Zulässigkeit jedoch beim Kunden.
6.4. Torben Kretschmer haftet für seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang gemäß § 278 BGB. Für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von Torben Kretschmer zur Erbringung seiner Leistungspflichten aus dem jeweiligen Auftrag sind, übernimmt Torben Kretschmer über die Torben Kretschmer obliegende Auswahl- und Überwachungspflicht hinaus jedoch keine Haftung. Auf Verlangen wird Torben Kretschmer jedoch alle Torben Kretschmer etwaig zustehenden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten und diesen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche angemessen unterstützen.
6.5. Ansprüche des Kunden gegen Torben Kretschmer unterliegen einer Verjährung von zwölf Monaten. Eine Aufrechnung des Kunden mit Ansprüchen von Torben Kretschmer ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Rechte des Kunden aus oder in Zusammenhang mit dem Auftrag dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Torben Kretschmer abgetreten werden. Zurückbehaltungsrechte, insbesondere hinsichtlich eines Herausgabeanspruchs des Kunden, kann der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig gerichtlich festgestellter Forderungen geltend machen.
7. Lieferung
7.1. Von einer etwaigen Überschreitung der Liefertermine und -fristen wird der Kunde unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer benachrichtigt. Schadensersatz und Rücktritt setzen stets den fruchtlosen Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Nachfrist voraus.
7.2. Der Lauf der Fristen wird gehemmt, wenn nach Erteilung des Auftrages vorgebrachte Änderungswünsche des Kunden eine erhebliche Umdisponierung des Terminplanes verursachen. Torben Kretschmer wird dies dem Kunden mitteilen und mit ihm einen neuen Termin abstimmen.
7.3. Erfüllungsort ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, der Geschäftssitz von Torben Kretschmer. Die Lieferung an einen anderen Ort wird von Torben Kretschmer auf Kosten und Gefahr des Kunden durchgeführt.
7.4. Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk nicht, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde, innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Lieferung abnimmt.
7.5. Torben Kretschmer wird alle Unterlagen des Kunden für die Dauer von zwölf Monaten nach Lieferung aufbewahren und anschließend auf Wunsch dem Kunden zur Verfügung stellen. Sollte der Kunde den Wunsch zur Aushändigung der Unterlagen nicht vor Ablauf von zwölf Monaten Frist schriftlich äußern, ist Torben Kretschmer berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
8. Beendigung
8.1. Torben Kretschmer kann insbesondere dann vom Auftrag zurücktreten oder den Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages dadurch in Frage gestellt ist, dass der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat, der Kunde seinen Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes eingestellt hat oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag erfolglos geblieben sind. Gleiches gilt, sofern ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
8.2. Die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt und außerordentliche Kündigung bleiben unberührt. Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen.
8.3. Im Falle der Beendigung des Vertrages werden alle mit Genehmigung des Kunden geschlossenen Verträge von Torben Kretschmer ordnungsgemäß abgewickelt, abgerechnet und vom Kunden vergütet.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Sofern nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis besteht, ist dieses auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt, ausgenommen jedoch bei Kündigungen (Ziffer 8.2) sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (Ziffer 9.2), die stets dem Schriftformerfordernis entsprechend § 126 Absatz 2 BGB zu erfolgen haben.
9.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesen AGB oder des erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
9.3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB oder des Auftrages im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
9.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lübeck, es sei denn, dass vom Gesetz zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist.
9.5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.